Freitag, 17. Dezember 2010

Steuerbescheid

Gestern ist uns der Steuerbescheid für den Beetle ins Haus gekommen.
Die Regelung für Elektrofahrzeuge nimmt das zulässige Gesamtgewicht als Grundlage und so wurde die KFZ-Steuer auf 50,- Euro festgesetzt.Dagegen habe ich Einspruch eingelegt, da bei Neuzulassung eines reinen Elektrofahrzeugs die Steuern fünf Jahre erlassen werden und nach meiner Definition die Antriebsänderung und Einzelabnahme hier zu einer Erstzulassung als Elektrofahrzeug ausreicht.

Vergleichbar ist dies vielleicht auch mit der Nachrüstung eines Kaltlaufreglers, Katalysators oder Rußpartikelfilter. Hier werden auch bei Nachrüstung die Steuererleichterungen gelttend gemacht.

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Nachtrag:
Erster Rückruf vom Finanzamt hat ergeben, dass der Gesetzestext da nicht eindeutig ist. Man scheint nur an Elektroneufahrzeuge gedacht zu haben.
Ich bekomme noch einen Anruf, evtl. aber erst in der nächsten Woche.

2 Kommentare:

  1. Hallo Michael,

    wir haben ohne Probleme die Steuerbefreiung für 5 Jahre bekommen. Es ist also möglich. Viel Erfolg!

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  2. Unser Finanzamt ist der Auffassung, dass die Steuerbefreiung mit der Erstzulassung des Fahrzeugs beginnt. In unserem Fall 1999 und somit müssen wir erstmal die 50,- Euro im Jahr zahlen.
    Ich werde mich weiter durchfragen und am Ball bleiben.

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Vielen Dank.