Dienstag, 28. September 2010

TÜV Regelung ECE-R100

Nach meinem Telefonat mit dem TÜV Nord in Essen, habe ich eine "Hausaufgabe" bekommen. Ich werde die TÜV Regelung ECE-R 100 durcharbeiten und die für mich relevanten Punkte ausarbeiten und den zuständigen Mitarbeitern zukommen lassen.
Danach werden wir sehen, was ich evtl. noch ergänzen oder ändern muss und ob das Fahrzeug nach Essen muss, oder in Hannover geprüft werden kann.

Ein Link zur ECE-R100 gibt es hier:
hier klicken

Nachtrag:
Ich habe gestern abend noch lange über dem Papier gesessen und es durchgearbeitet.
Eigentlich ist das ein guter Leitfaden für alle, die einen Umbau planen.
Was mir daran nicht so gut gefällt, ist die Ausrichtung auf eine offensichtliche Serienproduktion, die in Abschnitt 6 und 7 aufgeführt wird.
Es liest sich so, als würde man hier von einer neuen Konstruktion ausgehen und nicht von einem Umbau, da wünschte ich mir zwei unterschiedliche Regelungen bzw Leitfäden.

Die Prüfung mit dem "Prüfdraht" (1mm x 10cm) finde ich schon recht drollig. An elektrischen Bauteilen hat niemand mit einem Draht rumzupiecksen!
Da würde mich die Meinung zu einer einfachen Haushaltssteckdose interessieren ;)
Na egal, ich werde die Abdeckungen noch einmal prüfen und den Motor "kapseln" (was eh noch auf der Liste steht).

Der Wasserstoff- und Gasungsanhang ist für mich nicht relevant, da die Akkus davon nicht betroffen sind.

Alles in allem ist kein großes Problem aufgetreten:
- Energie-Restanzeige muss zum TÜV laufen
- Servo- und Unterdruckpumpe müssen laufen
- Ladegerät darf nur laufen, wenn Zündschlüssel gezogen ist
- Abdeckungen müssen "prüfungssicher" sein

Liest sich überschaubar, es ist aber noch einiges zu tun.

6 Kommentare:

  1. Ach gott...
    Das ist die EU-Übereinkunft zur Zulassung von Fahrzeugen mit E-Motoren- aber doch nur für Fahrzeughersteller.
    Ich glaube jetzt die drehen durch.
    Wer viel fragt bekommt viele Antworten ....
    Es muß doch irgendwo einen Prüfer geben, der die E..r hat sowas in Einzelabnahme einzutragen.
    Man man man ....

    AntwortenLöschen
  2. habs mal überflogen........
    klingt gerade noch vernünftig, bis
    das Thema dann Richtung Wasserstoff
    umschwenkt....uiuiuiuiui..........
    aber die Lipos sind doch eigentlich
    mehr oder weniger gasdicht.
    Mal sehen................
    da stand doch auch was im Sinne
    "vergleichbare Fahrzeuge"
    sonst solltest Du gleich mal eine
    Serie auflegen ;-) Dein Konzept ist ja
    ganz vernünftig!

    Viel Glück!

    mfG
    Franz

    AntwortenLöschen
  3. Als Neuabnahme eingestuft ist ganz schön krass.
    Mein Beileid ;)
    Kannst du mir mal die Kontakte mailen, dann frag ich mal nach, ob das wirklich sein muss
    gruß Jens

    AntwortenLöschen
  4. Wer einen pragmatischen Prüfer beim TÜV Süd sucht, sollte sich dort an Herrn Music wenden. Der kann einem recht gut sagen, was man auf alle Fälle machen muss und was nicht unbedingt bei einer Einzelabnahme erforderlich ist.

    AntwortenLöschen
  5. Hallöchen !

    Bin auch kurz davor, einen Smart umzubauen...
    Für welche Bauteile muss eine EMV Prüfung durchgeführt worden sein??
    Die ECE100 ist da nicht wirklich hilfreich....

    Grüße und Danke

    Mario

    AntwortenLöschen
  6. Um die EMV für das gesamte Fahrzeug zu vermeiden, muss das Fahrzeug vor 2003 erstzugelassen sein.
    Der TÜV-Prüfer hat es dann is seinen Händen, ob er sie für notwendig hält oder nicht.
    Und da kommen die Unterlagen ins Spiel.
    Für Motor, Steuerung (Controller), sollte man alles an Zertifikate mitbringen, was man bekommen kann. Curtis z.B. War da sehr schnell und unkompliziert.
    Anzeige, Messgeräte, Servopumpe, Vakuumpumpe, Heizung, eigentlich alle nachträglich eingebauten elektrischen Teile.
    Bei Teilen aus anderen Fahrzeugen,wie meine Audi Vakuumpumpe oder der Astra Servopumpe ist die Bauteilnummer und das Ursprungsfahrzeug wichtig.
    Es gibt da auf jeden Fall viel Ermessensspielraum, denke ich.

    AntwortenLöschen

Vielen Dank.